die in der Nacht zum einundachtzigsten Tage. nach einer weiblichen Geburt. Nach Ablauf der Tage ihrer Reinigung, das sind bei einer weiblichen Geburt 80 Tage, hat die Wöchnerin ihr Opfer zu bringen. Erfolgt innerhalb dieser 80 Tage noch eine weitere Geburt, so hat sie für diese kein besonderes Opfer zu bringen, sondern das Opfer, das sie für die erste Geburt bringt, gilt auch zugleich für diese. Nur bei einer weiblichen Geburt ist es möglich, dass vor Ablauf der Tage der Reinigung noch eine zum Opfer verpflichtende Geburt erfolgt, da für eine männliche Geburt nur 40 Tage der Reinigung vorgeschrieben sind, und eine vor Ablauf von 40 Tagen nach stattgehabter Schwängerung erfolgte Geburt nicht als eine Geburt gilt, die zum Opfer verpflichtet (s. Note 71).
ein Opfer zu bringen. ein besonderes Opfer für diese zweite Geburt.
Was ist der Unterschied zwischen der Nacht zum einundachtzigsten Tage und dem einundachtzigsten Tage. da doch sonst immer die Nacht zu dem auf sie folgenden Tage gehört, und für eine am 81. Tage erfolgende Geburt doch unbestritten ein besonderes Opfer darzubringen ist (s. weiter II Note 19).
Wenn sie inbezug auf das Unreinwerden einander gleichstehen. indem Blutabgang auch schon in der Nacht zum 81. Tage die Frau unrein macht, da es ausdrücklich heisst, dass nach Ablauf der 14 Tage der Unreinheit nach der erfolgten Geburt 66 Tage lang das abgehende Blut als rein gilt (Lev. 12, 5).
Wenn ihr von. Ed. pr. Ven., Lowe und Talmudausg.: במפלת.
wo sie bereits ihr Opfer hätte darbringen können. da Opfer nur am Tage dargebracht werden dürfen.
wo sie ihr Opfer hätte darbringen können. da auch am Schabbat ausser den vorgeschriebenen Tagesopfern keine Opfer dargebracht werden dürfen.
Die Blutunreinheit. die Schlussfolgerung Beth-Hillels von dem Unreinwerden der Frau durch einen Blutabgang in der Nacht zum 81. Tage auf die Opferpflicht für eine in derselben erfolgte Geburt.
ist ihr Blut unrein. wie bei jeder Geburt innerhalb der ersten 7 bzw. 14 Tage nach der erfolgten Geburt.
und sie braucht dennoch kein Opfer zu bringen. Beth-Hillel bleiben trotzdem bei ihrer Ansicht, die sie aus der Schriftstelle (Lev. 12, 6): או לבת ableiten (s. Talmud; vgl. Sifra und Malbim z. St.).