wenn man Unschlitt und noch ein Mal Unschlitt. Ed. Lowe : חלב ודם.
wenn man [im gleichen Falle] sich der Übertretungen nicht mit Bestimmtheit bewusst ist. wenn man von mehreren Stücken erlaubten und verbotenen Fetts zwei Stücke, die man für erlaubtes Fett gehalten hat, in einem Nichtwissen gegessen hat, und nun nachträglich im Zweifel ist, ob es nicht verbotene Fettstücke waren (s. Note 2).
nur ein [Zweifel-] Schuldopfer. Talmudausg.: אשם תלוי.
wenn einem in der dazwischen liegenden Zeit das Begangene. dass man Unschlitt gegessen hat.
so hat man auch [im gleichen Falle. wenn man, nachdem man das erste Stück gegessen, in Zweifel gekommen ist, ob es nicht Unschlitt war.
für jedes ein besonderes Opfer zu bringen hat. S. oben III, 2.
er hat eines von beiden gegessen. indem er geglaubt hat, dass es erlaubtes Fett sei.
er hat sich unvorsätzlich mit einer von beiden vergangen. indem er geglaubt hat, dass es seine Frau und sie nicht in menstruierendem Zustande sei.
Schabbat und Versöhnungstag. wenn Freitag oder Sonntag Versöhnungstag war (s. Menach. XI Note 67 a).
er hat in der Abend-Dämmerung. בין השמשות heisst im Rabbinischen eine Zeit zwischen dem Untergang der Sonne und dem Eintritt vollständiger Dunkelheit, von der es zweifelhaft ist, ob sie noch zu dem vorangehenden Tage gehört oder schon zu dem folgenden oder teils zu diesem und teils zu jenem. Wann dieser Zeitabschnitt beginnt und wie lange er dauert, darüber gehen die Ansichten auseinander (s. Sabb. 34b).
eine Arbeit getan. in der Annahme, dass es Wochentag sei.
ein Sündopfer bringen. da er doch in jedem Falle eine Sünde begangen hat, für die er ein Sündopfer zu bringen hat.
Josua spricht ihn davon frei. weil es (Lev. 4,23) heisst: או הודע אליו חטאתו אשר חטא ״בה״ „wenn ihm seine Sünde, durch die er sich versündigt hat, bekannt geworden ist“, das heisst nach R. Josua: nur wenn ihm speziell die Sünde, durch die er sich vergangen hat, bekannt geworden ist, nicht aber wenn er im Zweifel ist, welche Sünde er begangen hat.
Darin gehen ihre Ansichten nicht auseinander. sondern stimmt auch R. Elieser, der den Schriftvers nicht wie R. Josua deutet, der Ansicht des R. Josua zu.
da nehme ich an. da es zweifelhaft ist, ob die Zeit der Dämmerung ganz zu dem vorhergehenden oder ganz zu dem folgenden oder teils zu dem vorhergehenden und teils zu dem folgenden Tage gehört.
dass er einen Teil der Arbeit an dem einen Tage und einen Teil an dem folgenden getan hat. und deshalb für keine von beiden Übertretungen ein Sündopfer zu bringen hat, da ein solches nur für das Verrichten einer ganzen Arbeit zu bringen ist.
welche Art. Ed. Lowe fehlt: מעין. J. Ettlinger erklärt das מעין איזו מלאכת: nur wenn er nicht weiss, welche Arbeit er getan, und auch nicht, zu welcher von den 39 Hauptarbeiten dieselbe gehört hat, weiss er aber, zu welcher Hauptarbeit sie gehört hat, nur nicht, welche von den abgeleiteten Arbeiten es war, muss er auch nach Ansicht des R. Josua ein Sündopfer bringen.
Arbeit er getan hat. d. h. nicht mehr weiss, welche von den an dem Tage verbotenen Arbeiten er getan hat.
Elieser. Talmudausg.: שר׳ אליעזר.
Josua spricht ihn auch von einem Zweifel-Schuldopfer. weil es beim Zweifel-Schuldopfer (Lev. 5,17) heisst: ולא ידע „wenn er nicht weiss“, ob er sich versündigt hat, nur in diesem Falle muss er ein Zweifel-Schuldopfer bringen, nicht aber, wenn er, wie in diesen Fällen, bestimmt weiss, dass er eine Sünde begangen hat, für die er ein Sündopfer zu bringen hat, und nur im Zweifel ist, welche Sünde.