Milch von Opfertieren und Eier von Turteltauben darf man nicht benützen. Selbst wenn Opfertiere durch einen Leibesfehler untauglich geworden und ausgelöst worden sind, darf man ihre Milch nicht gebrauchen (s. Chull. X, 2).
sie unterliegen aber nicht der Veruntreuung. da sie weder Körperteile des Opfertieres sind noch auch selbst als Opfer dargebracht werden können, sind sie nicht als קדשי ה׳ anzusehen.
die man für den Altar geheiligt hat. Nach dem Talmud ist hier zu ergänzen: mit der Bestimmung, dass sie selbst als Opfer dargebracht werden sollen. Hat man dagegen nur ihren Wert für den Altar geheiligt, indem man bestimmt hat, dass für das, was sie wert sind, ein Opfer dargebracht werden soll, so ist es, als wenn man sie für den Tempelschatz geheiligt hat, und unterliegen auch die Milch und die Eier der Veruntreuung.
wenn man eine Eselin. Talmudausg.: חמורה.
sowohl sie selbst wie ihre Milch der Veruntreuung. Da für den Tempelschatz auch die Milch und die Eier verwendet werden können, zählen bei Tieren, die für den Tempelschatz geheiligt worden sind, auch sie zu den קדשי ה׳ und unterliegen deshalb der Veruntreuung.