Ein. Diese Mischna findet sich auch Mak. III, 7 und 8.
der den ganzen Tag hindurch Wein trinkt. Der aber nur ein einziges Mal vor der Übertretung des Verbotes Num. 6, 3 gewarnt worden ist.
ist nur ein Mal schuldig. Die Strafe der Geisselung, מלקות; eine Sünde jedoch begeht er mit jedem einzelnen verbotenen Quantum Wein, das er trinkt.
Wenn man ihm aber [jedesmal. Bevor er trank.
und er trinkt. Nach jeder Warnung.
Schert. Dieser und der folgende Fall der Mischna sind sinngemäss analog dem ersten zu erklären; sie behandeln die beiden Verbote Num. 6, 5 u. 6.
so ist er für jedesmal schuldig. Manuscr. B. hat hier noch den in Mak. III, 8 angeführten Satz היה לבוש בכלאים כל היום וכו׳, der jedoch für jeden, nicht nur für den Nasir gilt.