so ist ihm der von den Bewohnern des Festlandes. Die gar keine Seereisen zu machen pflegen.
erlaubt. Denn wenn er sich auch den Genuss von diesen hätte verbieten wollen, so würde er in seinem Gelübde nicht die „Seefahrenden“ genannt haben, die im Vergleich zu jenen nur die Minderheit sind.
so ist ihm [auch] der von den Seefahrenden. Auch von solchen, die unterwegs sind und weite Seereisen unternehmen.
denn die Seefahrenden gehören auch zu den Bewohnern des Festlandes. Weil sie schliesslich doch ans Land steigen und auch während der Fahrt stets an das Ziel ihrer Reise denken.
die von Akko. Der phönicischen Stadt an der Nordküste Palästinas (Richt. 1, 31; Git. I, 2).
fahren. Nicht nur von solchen ist ihm der Genuss verboten, die nur so kurze Strecken zur See fahren und sich unweit der Küste aufhalten.
die weit hinauszufahren. פרש, sich entfernen sc. vom Festlande, weite Seereisen machen, von dem bibl.-hebr. פרש = trennen, auseinanderhalten.
pflegen. Auch von solchen ist ihm der Genuss verboten; so entscheidet die Halacha. — Nach einer Ansicht im Talmud (Ned. 30a) bezieht sich dieser zweite Satz der Mischna auf den Anfang des ersten und will sagen: wer sich den Genuss von den Seefahrenden versagt, darf zwar von den Landbewohnern einen Nutzen haben, aber nicht von den Seefahrenden, jedoch sind hierunter nicht solche zu verstehen, die nur so kurze Seereisen machen wie von Akko nach Jaffa, von diesen darf er vielmehr wohl einen Genuss haben.