und man kann ihn nicht richten. Nach dem Talmud ist diese Anordnung unter Hyrkan II. (im Talm. ינאי המלך) getroffen worden (etwa 47 v. ü. Z.), als dessen Diener (Herodes) wegen Mordes angeklagt war und das Synedrion nicht den Muth hatte, ihn zu verurteilen, vgl. Josephus ant. XIV, 9, 4. Der Talmud sagt daher: Diese Anordnung gilt nur Betreffs der Könige Israels (die nicht dem Hause Davids angehören); dagegen können die Könige aus dem Hause Davids richten und gerichtet werden, nach Jeremia 21, 12.
und man kann wider ihn nicht zeugen. Auch dies ist nach dem Talmud in Folge jener Begebenheit unter Hyrkan II. angeordnet worden.
er vollziehe nicht die Chaliza. Weil die Würde des Königs es verbietet, dass die Schwägerin (nach Deuteron. 25, 9) vor ihm ausspeie.
und man vollziehe an seiner Frau nicht die Chaliza. Da man die Witwe des Königs nicht heiraten darf (s. weiter) und demnach mit ihr die Schwagerehe (ייבום) verboten ist, so hat man auch die Chaliza verboten.
er vollziehe nicht die Schwagerehe. Weil da, wo die Chaliza nicht gestattet ist, auch die Leviratsehe nicht vollzogen werden darf (Maimon.). Nach Raschi, weil es die Würde des Königs nicht gestattet, dass er auf den Namen seines verstorbenen Bruders eintrete (Deut. 25, 6).
und man vollziehe an seiner Frau nicht die Schwagerehe. S. Note 26.
so sei seiner zum Guten gedacht. Nach R. Jehuda darf der König auf seine Ehre verzichten.
Da sagten sie. Die Weisen.
Man hört nicht auf ihn. Der König kann nicht auf seine Ehre Verzicht leisten.
Ich gab dir das Haus deines Herrn und die Weiber deines Herrn. Die Weisen dagegen verstehen unter diesen die beiden Töchter Sauls, Merab und Michal.