Drei Reihen Weisen-Jünger sassen. Ebenfalls im Halbkreise; aber sie sassen auf der Erde, während die Synedristen auf Stühlen sassen.
vor ihnen. Eine Reihe hinter der anderen; jede Reihe bestand aus 23 Jüngern. Von diesen wählte man neue Richter, wenn die Zahl der Richter vermehrt werden musste, s. V, 5.
jeder Einzelne kannte seinen Platz. Denn man setzte sie nach dem Grade ihrer Weisheit.
Einen zu ordinieren. D. h. zum Richter in Strafsachen zu befördern, da nur Ordinierte hierzu fähig waren, oben I, Note 3 und 19. Diese Beförderung war nötig, wenn einer der Synedristen starb, oder wenn die Ansichten nach V, 5 geteilt waren.
dann wählte man einen aus der Gemeinde. Irgend einen Geeigneten.
er. Der Neugewählte. Dies gilt nicht nur von dem aus der Gemeinde Gewählten, sondern auch von den früher in eine höhere Reihe Beförderten.
sondern an dem ihm gebührenden Platze. D. h. er kam an den letzten Platz in der Reihe, während jeder andere der dort sitzenden Jünger um einen Platz höher hinaufrückte.