1
Wer den Schabbat entweiht. Wird, wenn er verwarnt worden ist, mit Steinigung bestraft.
2
wobei man wegen vorsätzlicher Tat. Ungewarnt.
3
wenn er ihnen mit einem Gottesnamen. Von den 7 Gottesnamen, die nicht ausgelöscht werden dürfen.
4
Flucht er ihnen mit einem Beinamen. Z. B. רחום (der Allbarmherzige) חנון (der Allgnädige), vgl. Schebuot IV, 13.