wenn beide es wollen. Denn es heisst (Deut. 21, 19): „Es sollen ihn sein Vater und seine Mutter ergreifen“.
Wenn die Mutter nicht für den Vater geeignet ist. Dem einfachen Sinne nach ist damit gemeint, dass die Mutter dem Vater zur Ehe verboten war, vgl. Ketubot III, 5. Der bab. Talm. meint jedoch, dass, selbst wenn die Ehe mit der Strafe der Ausrottung verboten war, der Vater immerhin sein Vater und die Mutter seine Mutter ist. Er meint daher, unsere Mischna lehre dasselbe, was eine Baraita sagt: אם לא היתה אמו שוה לאביו בקול ובמראה ובקומה אינו נעשה בן סורר ומורה. „Wenn die Mutter nicht in der Stimme, im Aussehen und in der Grösse dem Vater gleich war, so wird deren Sohn nicht als unbändiger und widerspenstiger Sohn verurteilt“.
so wird er nicht als unbändiger und widerspenstiger Sohn verurteilt. 1st Einer von ihnen. Den Eltern.
einhändig. גדם (syr. ܓܕܰܡ abschneiden), dessen Hand abgeschnitten.
lahm. חגר (aram. חגירא) der Hinkende, der Lahme.
blind. סומא aram. blind.
so wird er. Der Sohn.
dieser. Sie zeigen auf ihn mit ihren Fingern.
gehorcht nicht unserer Stimme. Dies sagt, dass sie sofort beim Sprechen erfahren, dass der Sohn nicht gehorcht. Körperliche Gebrechen der Eltern schwächen ihren erziehlichen Einfluss, und dies entschuldigt den Sohn einigermassen.
Sie sollen ihn warnen. התרה (von תרה belehren) verwarnen; syr. ܬܪܳܐ.
vor Dreien. Nach Talm. bab. muss es heissen: מתרין בו בפני שנים ומלקין אותו בפני שלשה „Man warnt ihn vor Zweien und lässt ihn vor Dreien geissein“. Letzteres erst, nachdem die Verwarnung fruchtlos geblieben.
ihn geisseln. S. Erubin X, Note 81.
Ist er dann wieder ausgeartet. ׳קלקל, syr. ܩܰܠܩܶܠ, verderben.
so wird er von dreiundzwanzig. I, 4.
wenn die drei ersten. Vor denen er gegeisselt worden.
der vor euch gegeisselt worden ist. Nach Note 40 wird auch aus dem Worte זה deduziert, dass die Eltern nicht blind sein dürfen; denn (so heisst es im Talmud) würde nur die vorliegende Bestimmung gelehrt werden, so müsste es בננו הוא heissen.
so ist er frei. Da man ihn in dem jetzigen Alter nicht mehr verurteilen kann; ebenso wie er frei wäre, wenn er jetzt das Verbrechen verübt hätte.
auch wenn ihm nachher unten ringsherum das Haargewachsen ist. Nachdem er zum Tode verurteilt ist, wird er wie tot betrachtet, und die später erreichte Mannbarkeit kann ihn nicht mehr befreien; s. Makkot I, 10.