Wer beim Einbruch eindringt. Der einbrechende Dieb, dessen Tötung die Thora erlaubt hat (Exod. 22, 1).
wird um seiner Zukunft willen gerichtet. Weil er sicherlich den Hausherren, der sich ihm entgegenstellte, umbringen würde.
wenn seinetwegen Blutschuld ist. In dem Falle, von dem Exod. 22,2 spricht: „wenn die Sonne über ihm aufgegangen“. Dies wird nach einigen nur bildlich aufgefasst, wenn es nämlich sonnenklar ist, dass der Einbrecher nicht beabsichtigt, den Hausherrn umzubringen, z. B. wenn ein Vater beim Sohne einbricht, so ist seinetwegen Blutschuld. Nach andern ist es auch buchstäblich zu nehmen, wenn der Dieb bei Tage einbricht, dann glaubt er, dass der Hausherr ausgegangen ist, und er will nur stehlen und nicht morden; man darf ihn daher nicht töten.
Ersatz schuldig. Für das Zerbrochene.
so ist er frei. Weil jeder, der des Todes schuldig ist, selbst wenn er nicht getötet wird, von der Geldzahlung befreit ist, vgl. B. kama VII, Note 5.