Am Versöhnungstage ist es verboten. Wörtlich: der Versöhnungstag ist gebunden in Bezug auf Speise und Trank etc. Der Begriff der Unfreiheit ist hier von der Person auf den Tag übertragen.
Sandalen anzuziehen. oder sonst eine Fussbekleidung aus Leder, nach Tosefta (Kap. IV Anf.) auch nicht aus gewebten Stoffen (אפלו באנפליא של בגדים).
und das Bett zu benutzen. Euphemie für den Geschlechtsverkehr. Das Verbum ist vom Nomen abgeleitet und lautet daher nicht השתמש במטה, sondern שמש את המטה, wofür bei Frauen noch diskreter שמש את הבית steht (z. B. Nidda I 7 u. X 8). Häufig findet sich in diesem Sinne שמש schlechthin, und zwar mit dem Akkus. der Person bei Suffixen (z. B. Nedarim Ende), sonst mit עם (z. B. Schebu‘ot II 4).
Ein König und eine Neuvermählte. innerhalb der ersten dreissig Tage nach der Heimführung.
eine Wöchnerin. Wörtlich: eine Genesende (so auch im Deutschen: eines Kindes genesen).