oder ein Leidtragender. אונן (von אנן = wehklagen) heisst derjenige, dem einer von den 7 nächsten Verwandten (Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester und Gattin) gestorben ist, am Sterbetage bis zum Abend, auch nachdem der Tote schon begraben ist. Nach rabbinischer Verordnung ist er אונן auch in der auf den Sterbetag folgenden Nacht, und falls die Bestattung erst später stattfindet, bis zu dem auf den Begräbnistag folgenden Abend. Nur der Hohepriester durfte auch als אונן Priesterdienste verrichten (vgl. Horajot III, 5).
ein am selben Tage Untergetauchter. טבול יום heisst der Unreine, nachdem er am Tage das Reinigungsbad genommen hat, bis zum Anbruch der Nacht. Erst mit Eintritt der Nacht wird er vollständig rein (Lev. 22, 7)
ein nicht mit allen Priestergewändern Bekleideter. Die Priester durften nur in der für sie vorgeschriebenen priesterlichen Kleidung den Dienst versehen; fehlte etwas an dieser Kleidung, so wurde dadurch das Opfer untauglich — ebenso übrigens auch, wenn, was hier in der Mischna nicht erwähnt ist, sie mit mehr als den vorgeschriebenen Gewändern bekleidet waren (מיותר בגדים).
ein noch nicht durch das Sühnopfer Gesühnter. Solche Unreine, welche, nach vollzogener Reinigung noch ein Sühnopfer zu bringen haben, wie Flüssige, Aussätzige und Wöchnerinnen werden auch mit Ablauf des Tages, an dem sie das Reinigungsbad genommen haben, noch nicht vollständig rein, sondern erst, nachdem sie am folgenden Tage ihre Opfer gebracht haben; bis dahin heissen sie מחוסרי כפורים. Sinngemässer wäre die Reihenfolge: טבול יום מחוסר כפורים und dann erst מחוסר בגדים, wie sie die Mischna in den Talmudausgaben tatsächlich hat.
der Hände und Füsse nicht gewaschen hat. Jeder Priester musste täglich, bevor er zum Opferdienst herantrat, sich die Hände und Füsse aus dem im Heiligtume stehenden Becken oder einem anderen heiligen Geräte waschen (Exod. 30, 19. 20).
ein Unbeschnittener. selbst wenn die Beschneidung an ihm deshalb nicht vollzogen worden ist, weil zwei ältere Brüder nach einander an den Folgen derselben gestorben sind, in welchem Falle am dritten Kinde, um das Leben desselben nicht zu gefährden, die Beschneidung zunächst nicht vorgenommen wird.
ein Unreiner. Ist diesem jedoch erst nach geschehener Opferhandlung zum Bewusstsein gekommen, dass er im Zustande der Unreinheit gewesen, und war er durch eine sogenannte טומאת התהום (s. Pesachim VIII, Note 44) unrein geworden, so gilt das Opfer als tauglich (siehe dort und Maimon. הלכות ביאת מקדש IV, 6).
ein Sitzender. Sitzend durfte keine עבודה verrichtet werden, weil es Deut. 18, 5 heisst: „denn ihn (den Priester) hat der Ewige dein Gott aus allen deinen Stämmen auserwählt, zu stehen zu dienen im Namen Gottes“.
ein auf Geräten oder auf einem Stück Vieh oder auf den Füssen eines Anderen Stehender. Der Priester musste unmittellbar auf dem Fussboden stehen, es durfte nichts Trennendes, keine חציצה, zwischen seinen Füssen und dem Fussboden sein. In den 3 Beispielen בהמה ,כלים und רגלי חבירו ist eine Steigerung enthalten: nicht nur ganz Fremdartiges, sondern auch teilweise oder ganz Gleichartiges gelten als חציצה (Talmud).
so ist es. das Opfer.
untauglich. Nach der Tradition ist bei den Opfervorschriften unter „Hand“ und „Finger“ stets die rechte Hand und der Finger der rechten Hand zu verstehen. Beim Sündopfer heisst es nun (Lev. 4, 25): „und es nehme der Priester vom Blute des Sündopfers mit seinem Finger und gebe es an die Hörner des Ganzopferaltars“, wo das „es nehme“ sich auf das Auffangen des Blutes und das „und gebe es“ auf das Sprengen bezieht. Daraus wird die allgemeine Vorschrift hergeleitet, dass beide Opferhandlungen stets nur mit der rechten Hand vollzogen werden dürfen.
Simon erklärt es für tauglich. Während die übrigen Weisen das Wort באצבעו „mit seinem Finger“ in dem angeführten Schriftverse sowohl auf das vorhergehende „ולקח“ wie auf das folgende „ונתן“ beziehen (מקרא נדרש לפניו ולאחריו), bezieht es sich nach Ansicht R. Simon’s nur auf das Folgende, das Auffangen des Blutes braucht deshalb nicht mit der rechten Hand zu geschehen.
Ist es auf den Boden vergossen. bevor es der Priester in dem Gefässe aufgefangen hat; ist es erst aus dem Gefässe vergossen und wieder aufgesammelt worden, so bleibt das Opfer tauglich (s. weiter III M. 2.). רצפה: der mit Marmorsteinen ausgelegte Fussboden der עזרה.
so ist es. das Opfer.
untauglich. weil Lev. 4, 5 vorgeschrieben wird, der Priester nehme מדם הפר, was nicht bedeuten kann „von dem Blute des Stieres,“ da ebendort Vers 7 geboten wird, dass er את כל דם חפר „das ganze Blut des Stieres“ an den Grund giessen soll; vielmehr sei מדם הפר hier gleichbedeutend mit דם מחפר, und es wird damit also geboten, dass der Priester das Blut unmittelbar, wie es vom Opfertiere herausfliesst, auffangen muss, nicht aber, nachdem es erst auf den Boden vergossen worden ist. Über die grammatikalische Berechtigung dieser Auslegung siehe Hoffmann, das Buch Leviticus z. St.
Hat man es auf die Rampe. auf die Steigung, die auf der Südseite des Altars zu diesem hinaufführte, anstatt es an den Altar selbst zu sprengen.
gesprengt oder nicht auf die Seite des Grundes. יסוד Grund, Fundament, hiess der eine Elle hohe unterste Teil des Altars, der auf der nördlichen und westlichen Seite um eine Elle breiter war als der sich auf ihm erhebende zweite Absatz des Altars. Auf der Ostseite erstreckte sich dieser Vorsprung nur in der Länge von einer Elle von der nordöstlichen Ecke an gerechnet, und ebenso auf der Südseite in der Länge von einer Elle von der südwestlichen Ecke aus; auf dem übrigen Teil der Ost- und Südseite fehlte dieser Vorsprung. Jedes Opfer, von dessen Blut nur an den äusseren Altar gesprengt wird, einerlei wie viele Sprengungen eigentlich vorgeschrieben sind, ist tauglich, wenn auch nur eine Sprengung ausgeführt worden ist (s. IV, 1 u. 2), nur muss das Blut an eine Stelle des Altars gesprengt worden sein, unterhalb welcher dieser Vorsprung sich hinzieht. Ist aber das Blut nur an eine Stelle gesprengt worden, unterhalb welcher kein יסוד ist, so ist das Opfer untauglich.
hat man das nach unten zu Sprengende nach oben oder das nach oben zu Sprengende nach unten. Der im Ganzen 10 Ellen hohe Altar war durch einen ringsherum gehenden roten Streifen, חוט הסיקרא, in eine untere und eine obere Hälfte von je 5 Ellen Höhe geteilt. Das Blut des Vieh-Sündopfers und des Vogel-Ganzopfers wurde auf den oberen Teil, למעלה מחוט הסיקרא, gesprengt, das Blut von allen übrigen Opfern auf den unteren Teil, למטת מחוט הסיקרא.
das drinnen. im Allerheiligsten oder an den im Heiligtum, dem היכל, stehenden goldenen Altar (siehe weiter V, 2 u. 3).
zu Sprengende draussen. an den im Aussenraume, der עזרה, stehenden Ganzopferaltar, an den das Blut der meisten Opfer gesprengt wurde.
so ist es. das Opfer.
untauglich. die Opferstücke dürfen nicht auf den Altar gebracht und das Fleisch darf nicht gegessen werden. Was jedoch die Sühne der Eigentümer anbetrifft, die von der Sprengung des Blutes an den Altar abhängt, so gilt hierfür der Grundsatz „ כיון שהגיע דם למזבח נתכפרו בעלים “ d. h. sobald von dem Blut nur überhaupt an den Altar gekommen ist, einerlei auf welche Stelle, sind die Eigentümer gesühnt. Jedoch gilt auch dieser Grundsatz doch nicht für alle Fälle (vgl. Talmud 26a und Tosafot z. St., Maim. הלכות פסולי המוקדשין II, 10 u. 14).
aber die Ausrottungsstrafe tritt hierbei nicht ein. wenn man von dem Fleisch eines auf diese Weise untauglich gewordenen Opfers isst. Im Talmud wird der Einwand erhoben, dass dieser Zusatz eigentlich ganz überflüssig sei, da für das Essen von dem Fleisch eines untauglich gewordenen Opfers die Ausrottungsstrafe überhaupt nur in dem Falle eintritt, wenn das Opfer dadurch untauglich geworden ist, dass man beim Schlachten, oder einer der anderen עבודות bis zur זריקה, die Absicht ausgesprochen hat, etwas davon ausserhalb der vorgeschriebenen Zeit (חוץ לזמנו) zu sprengen, zu opfern oder zu essen — wie ja auch auf das Essen von Opferfleisch nach der dafür vorgeschriebenen Zeit (נותר) die Ausrottungsstrafe steht (Lev. 7, 18 u. 19, 8). Das ואין בו כרת wird deshalb dahin erklärt, dass in den von der Mischna angeführten Fällen die Ausrottungsstrafe selbst dann nicht eintritt, wenn der Opfernde dabei eine solche מחשבת חוץ לזמנו ausgesprochen hat, weil das Sprengen des Blutes hier ja nicht eine vollgültige עבודה ist, da durch dasselbe das Fleisch nicht zum Genuss erlaubt geworden ist (זריקה דלא שריא בשר באכילה לא מייתי לידי פגול).