Schlachtet. S. ob. II Note 22.
man geheiligte Tiere. Nach Raschi steht hier dieser Ausdruck an Stelle des sonst gebräuchlichen זבחים, weil hier von weiblichen Opfertieren die Rede ist.
den Foetus oder die Nachgeburt ausserhalb. des Ortes oder ausser der Zeit.
so macht man dadurch [das Opfer] nicht verworfen. bez. bei ausserhalb des Ortes untauglich. Fötus und Nachgeburt stehen in dieser Beziehung in gleicher Reihe mit den in der vorhergehenden Mischna genannten Dingen, weil auch sie zumeist nicht gegessen werden und deshalb als etwas gemeinhin zum Essen nicht Geeignetes betrachtet werden, ein Opfer aber nur untauglich oder verworfen wird, wenn man die Absicht gehabt hat, etwas allgemein zum Essen Geeignetes ausser der Zeit oder ausserhalb des Ortes davon zu essen (Maim. הלכות פסולי המוקדשין XIV, 7). Da aber Fötus und Nachgeburt doch immerhin von manchen Menschen gegessen werden und deshalb nicht als überhaupt nicht zum Essen geeignet bezeichnet werden können, so macht man sich in dem Falle, wenn das Opfer aus irgend einem anderen Grunde פגול geworden ist, auch wenn man von Fötus oder Nachgeburt des Opfers etwas isst, dennoch der Ausrottungsstrafe schuldig; ebenso, wenn man Fötus oder Nachgeburt nach der dafür bestimmten Zeit (נותר), oder, während man selbst sich im Zustande der Unreinheit befindet, isst (Talmud 35 b; Maim. ebendort XVIII, 23).
drückt man Turteltauben. Turteltauben und junge Tauben sind die einzigen Vogelarten, die als Opfer dargebracht wurden. Hier werden nur Turteltauben genannt, weil von den anderen nur ganz junge geopfert werden durften, diese aber noch keine Eier haben.
ihre Eier. die man in ihnen gefunden hat.
ausserhalb. des Ortes oder ausser der Zeit.
so macht man dadurch [das Opfer] nicht verworfen. weil die Eier nicht zu dem Opfertiere selbst gehören.
für Milch. die in der Euter gefundene.
das Übriggelassene und das Unreine stehende Strafe. Weil die Milch und die Eier gar nicht als zu dem Opfertiere gehörend gelten, wird weder das Opfer untauglich, wenn man die Absicht gehabt hat, von ihnen vorschriftswidrig etwas zu essen, noch macht man sich der Ausrottungsstrafe schuldig, wenn man, nachdem das Opfer in anderer Weise פגול geworden oder נותר geworden, oder, während man im Zustande der Unreinheit ist, davon isst.