Für folgende Dinge. wenn man von einem פגול gewordenen Opfer eines von diesen Dingen isst.
nicht ein. da die Schriftstellen über פגול eigentlich nur vom Friedensopfer sprechen, und die Anwendbarkeit der פגיל-Vorschriften auch auf andere Opfer erst davon abgeleitet wird, so wird daraus geschlossen, dass die Strafe, die für das Essen von פגול gewordenem Fleisch angedroht wird, nur dann eintritt, wenn man etwas dem Fleisch von Friedensopfern Ähnliches isst: wie das Fleisch von Friedensopfern erst durch das Darbringen der Opferstücke auf dem Altar zum Essen erlaubt wird, so trifft die Strafe für das Essen von פגול überhaupt nur denjenigen, der von einem פגול gewordenen Opfer etwas isst, das erst durch ein Anderes für seine Bestimmung verwendbar wird, wie z. B. die Opferstücke, die erst nach der Sprengung des Blutes auf den Altar dargebracht werden dürfen, oder das Opferfleisch, das erst nach der Darbringung der Opferstücke auf dem Altar, genauer: nachdem der grössere Teil derselben vom Feuer angebrannt ist, gegessen werden darf, nicht aber z. B. das Blut, das nicht erst durch ein anderes verwendbar wird, vielmehr nur selbst Anderes verwendbar macht (Talmud).
das Komez. S. Lev. 2, 2. Das handvoll (קוטץ) Mehl, das von dem Mehlopfer abgehoben und auf dem Altar verbrannt wurde, entsprach dem an den Altar gesprengten Blut bei den Tieropfern; es war wie das Blut das מתיר, d. h. derjenige Teil, durch dessen Darbringung erst das Übrige zum Genuss erlaubt wurde. Den Einwand Raschis (Menachoth 14 a s. v. הקומץ והלבונה), dass ja für das קומץ auch ohnedies schon aus dem Grunde die Ausrottungsstrafe nicht eintreten kann, weil diese nur dann eintritt, wenn das מתיר vorschriftsmässig dargebracht ist — das קומץ ist aber für sich selbst das מתיר, hat er also das קומץ gegessen, so ist ja das מתיר nicht vorschriftsmässig dargebracht — widerlegen Tosafot (Sebachim 43a) durch den Meïla II, 9 angeführten Grundsatz, dass dieselbe Wirkung, welche das Darbringen des מתיר für das durch es verwendbar Werdende hat, bei den Dingen, die nicht erst durch ein Anderes verwendbar gemacht werden, durch das Hineintun in das כלי שרת erfolgt.
der Weihrauch. Der gesamte Weihrauch wurde mit dem קומץ zusammen auf dem Altar dargebracht, war also wie dieses nur ein מתיר. Allerdings ging dem Darbringen des Weihrauchs das Abheben des קומץ voran, da der Weihrauch nicht dargebracht werden durfte, bevor das קומץ abgehoben war. Dieses Abheben des קומץ kann aber dennoch nicht als מתיר für das Darbringen des Weihrauchs betrachtet werden, weil nur eine Opferhandlung an dem Altar, wie das Sprengen und Darbringen auf demselben, als ein מתיר gilt (Tosafot 43 a).
das Räucherwerk. Die Spezereien, die täglich auf dem Innenaltar als Räucherwerk dargebracht wurden (Exod. 30, 7, 8).
das Mehlopfer der Priester. Nach Lev. 6, 16 wurden alle von einem Priester dargebrachten Mehlopfer ganz auf dem Altar dargebracht und wurde nichts davon gegessen, deshalb wurde auch kein קומץ davon genommen, sondern das ganze Mehlopfer trat hier an die Stelle des קומץ, es hatte also, wie dieses bei den sonstigen Mehlopfern, keinen מתיר. Raschi liest in der Mischna מנחת נדבת כהנים, das freiwillige Mehlopfer der Priester, weil nach Menachot VI, 1 bei dem als Sündopfer von einem Priester dargebrachten Mehlopfer nach der Ansicht des R. Simon ein קומץ abgehoben und gesondert auf dem Altar dargebracht wurde, hier aber diese abweichende Ansicht des R. Simon nicht erwähnt wird.
das Mehlopfer des gesalbten Priesters. Der Hohepriester — an der betreffenden Stelle (Lev. 6, 15) wird er der Priester, der an seiner (Ahrons) Stelle von seinen Söhnen gesalbt wird, genannt — hatte täglich ein Mehlopfer die Hälfte morgens und die Hälfte abends darzubringen, von dem ebenfalls kein קומץ abgehoben, sondern das ganz auf dem Altar dargebracht wurde.
(das mit einem Giessopfer verbundene Mehlopfer. Zu den meisten Tieropfern wurden auch Mehl- und Weinopfer (מנחה ונסך als Zugabe) dargebracht (s. Menach. IX,6), diese Mehlopfer werden zum Unterschiede von den Mehlopfern, mit denen ein Weinopfer nicht verbunden war, מנחות נסכים genannt, meistens aber der Kürze wegen zugleich mit dem Weinopfer unter dem Namen נסכים zusammengefasst. Da betreff der נסכים eine Controverse zwischen R. Meïr und den anderen Weisen unmittelbar folgt, streicht Raschi die Worte: ומנחת נסכים, welche auch der Mischnatext in den Talmudausgaben nicht hat. Siehe auch die folgende Note.
die für sich allein dargebracht werden. Unter נסכים sind, wie in der vorhergehenden Note ausgeführt, מנחות נסכים zu verstehen. Solche kann man jeder Zeit als freiwillige Opfer für sich allein darbringen, man kann auch die zu einem Tieropfer gehörenden Mehl- und Weinopfer an einem anderen Tage für sich allein darbringen; in beiden Fällen haben das Mehl- und Weinopfer keinen מתיר, da von solchen Mehlopfern kein קומץ abgehoben wurde, sondern dieselben ganz auf dem Altar verbrannt wurden. Werden das Mehl- und Weinopfer dagegen mit dem Tieropfer zusammen dargebracht, so ist nach Ansicht des R. Meïr das Blut des Tieropfers auch das מתיר mit für sie, wie für das Tieropfer. Wenn die Lesart in unserer Mischna ומנחת נסכים aufrecht erhalten werden soll, liesse sie sich so erklären, dass damit solche Mehlopfer gemeint sind, die als freiwillige Opfer ohne Tieropfer dargebracht werden, da wäre deshalb der beschränkende Zusatz des R. Meïr הבאים בפני עצמן überflüssig, und mit den nachher genannten נסכים solche Mehl- und Weinopfer, die zu einem Tieropfer gehörend an einem anderen Tage für sich dargebracht werden (Tosafot 43a).
auch die mit einem Opfertiere zusammen dargebrachten. Das Blut ist nicht, wie R. Meïr meint, als מתיר für die נסכים zu betrachten, da man, wenn man will, dieselben ja gar nicht mit dem Tieropfer zusammen, sondern auch für sich an einem anderen Tage darbringen kann.
Für das Log Öl des Aussätzigen. S. Lev. 14, 10. Nachdem mit einem Teile des Öls die vorgeschriebenen Sprengungen und Bestreichungen des Aussätzigen gemacht worden waren, gehörte der Rest des Öls den Priestern (s. Abschnitt X, 8). Auch hierbei begegnen wir der gleichen Controverse zwischen R. Simon und R. Meïr wie bei den נסכים zwischen den übrigen Weisen und R. Meïr. Die Mischna behandelt dennoch beide getrennt, vielleicht aus dem Grunde, weil die נסכים ganz auf dem Altar verbrannt wurden, während von dem לוג שמן של מצורע der Rest von den Priesters verzehrt wurde (Tos. Jomtob z. St., siehe auch die folgende Note).
tritt die auf Verworfenes stehende Strafe nicht ein. weil auch dieses Log Öl nicht mit dem Tieropfer zusammen, sondern auch an irgend einem nachfolgenden Tage dargebracht werden kann, also kein מתיר hat (s. Note 20). Auch der Rest des Öls, der den Priestern gehört, wird nicht פגול, selbst wenn man die vorausgegangenen Sprengungen in der Absicht auf ausser der Zeit gemacht hat (Talmud 44b).
sie tritt dafür ein. wenn das Öl an demselben Tage mit dem Schuldopfer zusammen dargebracht worden ist; im anderen Falle ist es auch nach R. Meïr nicht פגול, wie bei den נסכים הבאים בפני עצמן.
da es erst durch das Blut des Schuldopfers verwendbar wird. Ist deshalb das Schuldopfer פגול geworden, so steht auf den Genuss des Öls die Ausrottungsstrafe.