Welches ist der Ort für die Opfer. wo hat bei den verschiedenen Opfern das Schlachten, das Auffangen und das Sprengen des Bluts zu geschehen? Im Anschluss daran wird bei jedem Opfer auch angegeben, wo und in welcher Zeit und von wem das Fleisch gegessen werden darf.
Hochheiliges. Die einzelnen als קדשי קדשים geltenden Opfer werden im Folgenden aufgeführt und bei einem jeden die betreffenden Bestimmungen angegeben. Hier wird nur zunächst als das Allen Gemeinsame vorausgeschickt, dass sie im Gegensatz zu den קדשים קלים nur auf der Nordseite geschlachtet werden dürfen. Ebenso wie das Schlachten hat auch das Auffangen des Blutes bei allen hochheiligen Opfern auf der Nordseite zu geschehen. Gleichwohl wird diese Bestimmung nicht wie die das Schlachten betreffende als eine allen קדשי קדשים gemeinsame vorausgeschickt, weil das Auffangen des Blutes nicht bei allen Opfern gleichmässig ausgeführt wurde. Während bei den übrigen Opfern das Blut nur von einem Priester in einem Dienstgefäss aufgefangen wurde, musste bei dem Schuldopfer, das der Aussätzige an seinem Reinigungstage darbrachte (Lev. 14,10—20), ausserdem noch ein zweiter Priester von dem Blut mit der Hand auffangen, um damit auf den Aussätzigen selbst zu sprengen; es würde deshalb das וקבול דמן „בכלי שרת״ בצפון hier als für alle קדשי קדשים in gleicher Weise geltend nicht ganz genau sein. In Mischna 5, wo die Bestimmungen für die Schuldopfer angegeben werden, folgt allerdings auf das שחיטתן בצפון auch der Satz וקבול דמן בכלי שרת בצפון, trotzdem unter den Schuldopfern auch das Schuldopfer des Aussätzigen mit aufgeführt wird und die für dieses geltende Vorschrift damit nicht ganz genau wiedergegeben wird, weil doch immerhin auch für dieses Schuldopfer die Bestimmung zutrifft, dass das für die Sprengungen auf den Altar bestimmte Blut in einem Dienstgefässe auf der Nordseite aufgefangen werden muss (Talmud 47 b).
wird auf der Nordseite. S. Lev. 1, 11; 6, 18; 7, 2. Der Altar stand ganz oder doch mit seinem bei weitem grössten Teile innerhalb der südlichen Hälfte der עזרה. Unter der Nordseite, wo das Hochheilige geschlachtet werden musste, ist der ganze Raum von der Nordwand des Altars bis zur Nordwand der עזרה und der in der gleichen Breite liegende Raum der עזרה — einschliesslich der עזרת ישראל — vor und hinter dem Altar zu verstehen (Maimon.)
der Stier. welchen der Hohepriester am Versöhnungstage als Sündopfer für sich darbrachte (Lev. 16, 6).
ihr Blut wird in einem Dienstgefässe. Daraus, dass dieser Zusatz beim Schlachten fehlt, scheint hervorzugehen, dass zum Schlachten kein כלי שרת nötig ist, sondern dazu auch ein gewöhnliches Messer verwendet werden kann. Die Bestimmung (Sebachim 67 b), dass auch das Schlachten nur vermittels eines כלי geschehen darf, wäre danach dahin zu verstehen, dass der Gegenstand, womit geschlachtet wird, wohl ein כלי sein muss (vgl. Chullin 3 a), nicht aber gerade ein für den Opferdienst geweihtes Gerät. Nach einer anderen Ansicht darf auch zum Schlachten ebenso wie zu den anderen Opferhandlungen nur ein Dienstgerät verwendet werden (Tosafot Sebach. 47 a). Maimon. (הלכות מעשה הקרבנות IV, 7) entscheidet, dass von vorneherein auch zum Schlachten nur ein Dienstgerät verwendet werden darf, dass aber das Opfer nicht untauglich wird, selbst wenn man es mit einem Gegenstand, der gar kein Gerät ist, geschlachtet hat.
auf der Nordseite aufgefangen. da für das Schlachten die Nordseite vorgeschrieben ist und das Auffangen des Blutes unmittelbar nach dem Schlachten zu geschehen hat.
von dem Blut hat man. טעון Part. Pass. von טען = beladen, verpflichten; das Blut ist verpflichtet gesprengt zu werden, d. h. es muss gesprengt werden.
auf [den Raum] zwischen den Stangen. der Bundeslade; wie die Sprengungen dort ausgeführt werden, siehe Joma V, 3 u. 4.
und auf den Vorhang. der das Allerheiligste vom Heiligen trennte; s. Joma V, 4.
und auf den goldenen Altar. das ist der Innenaltar, der im Hechal stand, auch מזבח הקטרת Räucheraltar genannt; über die auf denselben auszuführenden Sprengungen s. Joma V, 5 u. 6.
die Unterlassung einer dieser Sprengungen hindert. die Sühne.
den Rest. שירי statt שארי, Mehrzahl von שאר, die Reste, ebenso Aboth I, 2.
des Blutes goss man an den Grund. s. oben II Note 16; von dem Grund floss es in den Wassergraben, der die Opferhalle durchschnitt und es in den Bach Kidron leitete.
auf der Westseite. s. Lev. 4, 7. Die dort gegebene Vorschrift, den Rest des Blutes an den Grund des Ganzopferaltars, der am Eingange des Stiftzeltes ist, zu giessen, gilt für alle Opfer, deren Blut an den Innenaltar gesprengt wird. Das אשר פתח אהל מועד bezieht sich nicht auf den Altar, sondern auf יסוד, das Blut soll an den Grund gegossen werden, der am Eingange des Stiftzeltes ist; die dem Eingange des Stiftzeltes zugekehrte Seite des Grundes ist aber die westliche.
so hindert das nicht. Mit der Sprengung des Blutes ist die Sühne vollzogen; das Ausgiessen des übrigen Blutes ist Vorschrift, aber die Sühne hängt nicht mehr davon ab, und auch wenn es unterblieben ist, ist das Opfer gültig, und braucht kein anderes dafür dargebracht zu werden.